Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig und hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, nachdem sie ihre Berufung gegen das am 29.10.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.143.335,49 EUR festgesetzt.
Mit der Klage hat die Klägerin Ansprüche aus einem Generalunternehmervertrag/Budgetvertrag vom 22.02.2006 in Höhe eines Betrages von 2.144.792,45 € nebst Zinsen gegen die Beklagte geltend gemacht.
Unter Abweisung der Klage im Übrigen hat das Landgericht die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.001.456,96 € nebst Zinsen zu zahlen.
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