KG, Beschluss vom 26.07.2004 - Aktenzeichen 2 W 18/04
DRsp Nr. 2005/7537
Streitwert der Nebenintervention
Der Streitwert einer Nebenintervention stimmt mit demjenigen der Hauptsache überein. Allein auf das wirtschaftliche Interesse des Streithelfers am Obsiegen der unterstützten Hauptpartei ist nicht abzustellen.