Streitwert der Klage auf Rückgewähr einer nicht (mehr) valutierten Grundschuld - Streitwert, Grundschuld, Valutierung
OLG Köln, Beschluß vom 02.03.1995 - Aktenzeichen 16 W 16/95
DRsp Nr. 1995/4851
Streitwert der Klage auf Rückgewähr einer nicht (mehr) valutierten Grundschuld - Streitwert, Grundschuld, Valutierung
Der Streitwert des Rechtsstreits um eine nicht mehr valutierte Grundschuld (Buchposition) richtet sich nicht nach dem Nennbetrag des Grundpfandrechts, sondern allein nach dem (- meist geringeren) wirtschaftlichen Interesse des Klägers im Zusammenhang mit der Position im Grundbuch.