OLG Köln - Beschluss vom 17.05.2006
5 W 44/06
Normen:
ZPO § 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2007, 591
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 26.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 472/05

Streitwert der Feststellungsklage zum Fortbestehen einer Unfallversicherung

OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2006 - Aktenzeichen 5 W 44/06

DRsp Nr. 2007/8375

Streitwert der Feststellungsklage zum Fortbestehen einer Unfallversicherung

»Der Streitwert einer auf die Feststellung des Fortbestehens einer Unfallversicherung gerichteten Klage ist regelmäßig mit 10 % der Höchstleistungssumme zu bemessen.«

Normenkette:

ZPO § 3 ;

Gründe:

Die beiderseitigen Streitwertbeschwerde sind jeweils zulässig. In der Sache hat die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin keinen Erfolg, diejenige der Beklagten nur in geringem Umfang Erfolg.