Die Parteien stritten um die Abführung gepfändeter Vergütung des Streitverkündeten Ludwig A.. Die Klägerin hat in der mündlichen Verhandlung folgende Anträge gestellt:
1. die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin/Berufungsklägerin 102.422,10 DM nebst 4 % Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen;
2. die Beklagte zu verurteilen, künftig für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses des Streitverkündeten an die Klägerin 3.103,70 DM monatlich, beginnend ab März 2000 bis zur völligen Abdeckung des Betrags von 1 Million DM zu zahlen.
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