I. Die Klägerin ist bei der Beklagten als kaufmännische Angestellte in einer Teilzeitbeschäftigung von 20 Stunden pro Woche unter einem monatlichen Bruttoverdienst von ca. 2.000,00 EUR beschäftigt. Mit der vorliegenden Klage wandte sie sich gegen eine Änderungskündigung, die neben einer Tätigkeitsänderung eine Vollzeittätigkeit der Klägerin bei einer monatlichen Bruttovergütung von insgesamt 2.785,98 EUR zum Gegenstand hatte. Die Klägerin nahm bereits mit der Klageschrift das geänderte Vertragsangebot unter Vorbehalt an und stellte folgende Anträge:
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