I. Mit dem Ausgangsverfahren hat der Betriebsrat die Freistellung der Betriebsratsmitglieder C. und W. für die Teilnahme an einer zweitägigen Schulungsveranstaltung betreffend "Krankenrückkehrgespräche" beantragt. Das Arbeitsgericht hat dem Antrag in Bezug auf das Betriebsratsmitglied Abdullah C. entsprochen und im Übrigen den Antrag zurückgewiesen. Das Arbeitsgericht hat den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit dafür auf 1.395,83 EUR festgesetzt, weil die Maßnahme Kosten in dieser Höhe verursacht haben würde.
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