I.
In dem zugrundeliegenden Beschlussverfahren hat die Beteiligte zu 1) (Arbeitgeberin) zunächst gegen die Beteiligten zu 2) bis 5) folgende Anträge verfolgt:
1. festzustellen, daß die ... ein Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 ist und demzufolge ein einheitlicher Betriebsrat zu wählen ist;
2. festzustellen, daß die Mandate der Betriebsräte Hauptverwaltung/kaufmännische Verwaltung der ... der Elektrizitätsversorgung der ... der Gas- und Wasserversorgung der ... und des Gesamtbetriebsrates der ... am 31.12.1996 geendet haben und seit dem 01.01.1997 kein Betriebsrat mehr bei der ... besteht.
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