KG - Beschluß vom 21.01.2000
4 W 10711/99
Normen:
GKG (1975) § 19 Abs. 3, Abs. 4 ; GKG (2004) § 45 Abs. 3, Abs. 4 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ;
Fundstellen:
BauR 2000, 607
JurBüro 2000, 419
NJW-RR 2000, 757
NZBau 2000, 294

Streitwert bei Verrechnung mit Gegenforderungen)

KG, Beschluß vom 21.01.2000 - Aktenzeichen 4 W 10711/99

DRsp Nr. 2000/5320

Streitwert bei Verrechnung mit Gegenforderungen)

»Eine Verrechnung und keine (Hilfs)aufrechnung liegt vor, wenn ein Auftraggeber gegenüber der Klageforderung aus der Schlußrechnung (hilfsweise) Überzahlungen der Abschlagsrechnungen einwendet oder einen Schadensersatzanspruch wegen einzelner Mängel geltend macht.«

Normenkette:

GKG (1975) § 19 Abs. 3, Abs. 4 ; GKG (2004) § 45 Abs. 3, Abs. 4 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ;
Fundstellen
BauR 2000, 607
JurBüro 2000, 419
NJW-RR 2000, 757
NZBau 2000, 294