VG Neustadt - Beschluss vom 27.01.2000 - 6 K 1112.99.NW,
Streitwert bei Verpflichtungsklage auf unbefristete Gewährung von Trennungsgeld
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.02.2000 - Aktenzeichen 2 E 10242/00
DRsp Nr. 2004/15959
Streitwert bei Verpflichtungsklage auf unbefristete Gewährung von Trennungsgeld
»Der Streitwert für eine Verpflichtungsklage auf unbefristete Gewährung von Trennungsgeld richtet sich nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und nicht nach § 17 Abs. 3 und 4GKG.«