Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten wird der Streitwertbeschluss des Landgerichts Oldenburg vom 21. Januar 2010 abgeändert.
Der Streitwert für das Verfahren vor dem Landgericht wird auf 111.271,07 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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