Streitwert bei vEK-Feststellung; Spezifische Einwendungen; Ansatz Mindeststreitwert - Ermittlung des verwendbaren Eigenkapitals gem. § 47 Abs. 1 KStG
FG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2008 - Aktenzeichen 6 Ko 31/08 KF
DRsp Nr. 2008/16276
Streitwert bei vEK-Feststellung; Spezifische Einwendungen; Ansatz Mindeststreitwert - Ermittlung des verwendbaren Eigenkapitals gem. § 47 Abs. 1KStG
Der Streitwert für ohne spezifische Einwendungen gegen Bescheide zur Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals gemäß § 47 Abs. 1KStG a. F. erhobene Klagen ist mit dem Eingangsbetrag der Gebührentabelle von EUR 300 (Mindeststreitwert) anzusetzen.