Streitwert bei Stufenklage nach Klageabweisung im Berufungsverfahren
BGH, Beschluß vom 12.03.1992 - Aktenzeichen I ZR 296/91
DRsp Nr. 1993/2865
Streitwert bei Stufenklage nach Klageabweisung im Berufungsverfahren
Weist das Berufungsgericht auf die Berufung des in erster Instanz zur Auskunftserteilung verurteilten Beklagten die Stufenklage insgesamt ab, bestimmt sich nicht nur der Streitwert für das vom Kläger verfolgte Revisionsverfahren, sondern auch der Streitwert für die Urteilsgebühr des Berufungsverfahrens nach dem vollen Streitwert der abgewiesenen Klage (vgl. für die Bemessung des Streitwertes für die Rechtsmittelinstanz: BGH, NJW 1959,1827 = LM § 537ZPO Nr. 8).