I.
Mit Teilurteil vom 1. März 1990 ist die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 30. November 1989 zurückgewiesen worden, in dem festgestellt wird, daß die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen des Klägers zu den Lebensversicherungsverträgen Nr. ... und ... nicht durch den Rücktritt der Beklagten beendet worden sind.
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