OLG Celle - Beschluss vom 25.02.2000
13 W 14/00
Normen:
GKG § 19 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2001, 47
Vorinstanzen:
LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 448/98

Streitwert bei Stellung eines Hilfsantrages

OLG Celle, Beschluss vom 25.02.2000 - Aktenzeichen 13 W 14/00

DRsp Nr. 2004/8093

Streitwert bei Stellung eines Hilfsantrages

Ein Hilfsanspruch, der einen anderen Klagegegenstand hat, als der Hauptanspruch, ist bei der Bemessung des Streitwertes hinzu zu rechnen. Dies gilt allerdings nur bis zur Höhe des Wertes des Hauptanspruchs.

Normenkette:

GKG § 19 Abs. 1 S. 2 ;
Vorinstanz: LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 448/98
Fundstellen
OLGReport-Celle 2001, 47