OLG Celle, Beschluss vom 25.02.2000 - Aktenzeichen 13 W 14/00
DRsp Nr. 2004/8093
Streitwert bei Stellung eines Hilfsantrages
Ein Hilfsanspruch, der einen anderen Klagegegenstand hat, als der Hauptanspruch, ist bei der Bemessung des Streitwertes hinzu zu rechnen. Dies gilt allerdings nur bis zur Höhe des Wertes des Hauptanspruchs.