LAG Frankfurt/Main, Beschluß vom 24.05.2000 - Aktenzeichen 15 Ta 16/00
DRsp Nr. 2004/6559
Streitwert bei mehreren Abmahnungen
In einem Rechtsstreit über 18 innerhalb dreier Monate ausgesprochener Abmahnungen ist der Streitwert auf Monatsverdienste von zweimal voll und von 16-mal zu 1/3 festzusetzen.