LAG Berlin, Beschluß vom 28.04.2003 - Aktenzeichen 17 Ta 6024/03 (Kost)
DRsp Nr. 2004/6555
Streitwert bei mehreren Abmahnungen
Wendet sich der Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit gegen mehrere Abmahnungen, so ist jede Abmahnung für sich zu bewerten und anschließend ein Gesamtstreitwert zu bilden. Es ist dabei in der Regel ohne Belang, in welchem zeitlichen Abstand die Abmahnungen ausgesprochen werden.