Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil des Landgerichts vom 28.6.1977 verwiesen.
Die Streitwertbeschwerde ist für den Beklagten eingelegt, da eine Herabsetzung (auf 25.000,-- DM) begehrt wird. Als Beschwerde des Beklagten persönlich ist sie zulässig. Sie ist jedoch im Ergebnis unbegründet.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|