LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 3448/99
Streitwert bei Klage und Hilfswiderklage
OLG Celle, Beschluss vom 18.04.2000 - Aktenzeichen 4 W 94/00
DRsp Nr. 2004/8079
Streitwert bei Klage und Hilfswiderklage
Der Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage gegen einen in einer notariellen Urkunde verbrieften Zahlungsanspruch und einer Hilfswiderklage auf Zahlung dieses Betrages ist nicht zusammen zu rechnen, da es sich um einen einheitlichen Anspruch handelt.