Streitwert bei Klage des Arbeitnehmers auf Herabsetzung der Arbeitszeit
LAG Berlin, Beschluß vom 24.11.2000 - Aktenzeichen 7 Ta 6057/00
DRsp Nr. 2004/6554
Streitwert bei Klage des Arbeitnehmers auf Herabsetzung der Arbeitszeit
Die Klage des Arbeitnehmers auf Herabsetzung der Arbeitszeit ist das Gegenteil einer Klage, mit der sich der Arbeitnehmer gegen eine Herabsetzung seiner Arbeitszeit durch Änderungskündigung des Arbeitgebers wehrt. Daher sind die Regeln über die Bemessung des Streitwertes der Änderungsschutzklage heranzuziehen. Ständige Rechtsprechung der Kammer: 2 Monatsvergütungen.