LAG Berlin - Beschluß vom 24.11.2000
7 Ta 6057/00
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 ; GKG (2004) § 42 Abs. 4 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ;
Fundstellen:
JurBüro 2001, 252
MDR 2001, 636

Streitwert bei Klage des Arbeitnehmers auf Herabsetzung der Arbeitszeit

LAG Berlin, Beschluß vom 24.11.2000 - Aktenzeichen 7 Ta 6057/00

DRsp Nr. 2004/6554

Streitwert bei Klage des Arbeitnehmers auf Herabsetzung der Arbeitszeit

Die Klage des Arbeitnehmers auf Herabsetzung der Arbeitszeit ist das Gegenteil einer Klage, mit der sich der Arbeitnehmer gegen eine Herabsetzung seiner Arbeitszeit durch Änderungskündigung des Arbeitgebers wehrt. Daher sind die Regeln über die Bemessung des Streitwertes der Änderungsschutzklage heranzuziehen. Ständige Rechtsprechung der Kammer: 2 Monatsvergütungen.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 ; GKG (2004) § 42 Abs. 4 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ;
Fundstellen
JurBüro 2001, 252
MDR 2001, 636