LG Hildesheim, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 383/99
Streitwert bei Klage auf Bewilligung der Löschung einer Sicherungshypothek
OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2000 - Aktenzeichen 4 W 165/00 - Aktenzeichen 4 U 141/00
DRsp Nr. 2004/8050
Streitwert bei Klage auf Bewilligung der Löschung einer Sicherungshypothek
Der Streitwert für eine Klage auf Bewilligung der Löschung einer Sicherungshypothek ist in Höhe der streitigen Restforderung zuzüglich 20% des verbleibenden Nominalbetrages festzusetzen.