Streitwert bei Klage auf Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gegen Unternehmer und Eigentümer
OLG Hamburg, Beschluß vom 15.01.2001 - Aktenzeichen 9 W 101/00
DRsp Nr. 2004/6384
Streitwert bei Klage auf Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gegen Unternehmer und Eigentümer
Wird die Bewilligung zur Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek außer gegen den Unternehmer auch gegen den Eigentümer zusammen mit der abzusichernden Werklohnforderung klageweise geltend gemacht, sind die Werte beider Ansprüche gemäß § 5ZPO zusammenzurechnen.