OLG Hamburg - Beschluß vom 15.01.2001
9 W 101/00
Normen:
ZPO § 5 ;
Fundstellen:
AGS 2001, 185
OLGReport-Hamburg 2001, 217

Streitwert bei Klage auf Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gegen Unternehmer und Eigentümer

OLG Hamburg, Beschluß vom 15.01.2001 - Aktenzeichen 9 W 101/00

DRsp Nr. 2004/6384

Streitwert bei Klage auf Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gegen Unternehmer und Eigentümer

Wird die Bewilligung zur Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek außer gegen den Unternehmer auch gegen den Eigentümer zusammen mit der abzusichernden Werklohnforderung klageweise geltend gemacht, sind die Werte beider Ansprüche gemäß § 5 ZPO zusammenzurechnen.

Normenkette:

ZPO § 5 ;

Gründe: