Das Amtsgericht Mitte wird als das sachlich zuständige Gericht bestimmt.
I.
Das Landgericht Berlin und das Amtsgericht Mitte streiten über die sachliche Zuständigkeit in einem Rechtsstreit, in welchem die Klägerin einen Verkehrsunfallschadensersatzanspruch in Höhe von 4.865,97 EUR sowie einen Anspruch auf Ersatz vorprozessualer Rechtsanwaltskosten in Höhe von 775,64 EUR geltend macht. Ursprünglich war zwischen den Parteien ein Verkehrsunfallschadensersatzanspruch in Höhe von 9.731,94 EUR im Streit und die Klägerin beauftragte vorprozessual den Rechtsanwalt zur Wahrnehmung ihrer Interessen in diesem Umfang. Später wurde das Verkehrsunfallschadensersatzverlangen der Klägerin zur Hälfte befriedigt, weshalb die Klägerin Klage nur noch in Höhe von 4.865,97 EUR erhob. Das geltend gemachte Anwaltshonorar in Höhe von 775,64 EUR errechnet sich bei Zugrundelegung eines Geschäftswerts von 9.731,94 EUR.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|