Mit Schriftsatz ihrer Verfahrensbevollmächtigten haben die weiteren Beteiligten zu 3 und 4 Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Gegen-standswertes der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Senats vom 26. April 2007 erhoben. Sie erstreben eine Herabsetzung des Wertes auf einen Betrag von 5 vom Hundert der festgesetzten Stimmrechte, weil der Insolvenzplan für den Fall der Planannahme eine Befriedigungsquote ungefähr in dieser Höhe in Aussicht stelle.
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