Streitwert bei Geltendmachung eines Auflassungsanspruchs gegen einzelne Miterben
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.2000 - Aktenzeichen 14 W 54/00
DRsp Nr. 2004/8857
Streitwert bei Geltendmachung eines Auflassungsanspruchs gegen einzelne Miterben
Verlangt ein Miterbe die Auflassung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks nur von einzelnen Miterben, so kommt als Streitwert lediglich der dem Anteil aller verklagten Miterben am Nachlass entsprechender Teil des Grundstückswertes in Betracht.