Streitwert bei einfach gelagerten Wettbewerbsstreitigkeiten
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.03.2003 - Aktenzeichen 4 W 19/03
DRsp Nr. 2004/3944
Streitwert bei einfach gelagerten Wettbewerbsstreitigkeiten
»Für die Minderung des Streitwerts bei einfach gelagerten Sachen i.S.v. § 23aUWG ist im Regelfall eine Herabsetzung von 50 % des Normalstreitwerts geboten.«