OLG Zweibrücken - Beschluss vom 10.03.2003
4 W 19/03
Normen:
GKG § 12 Abs. 1 ; UWG §§ 1 23 ; ZPO § 3 S. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2003, 268
Vorinstanzen:
LG Frankenthal, - Vorinstanzaktenzeichen O 229/02

Streitwert bei einfach gelagerten Wettbewerbsstreitigkeiten

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.03.2003 - Aktenzeichen 4 W 19/03

DRsp Nr. 2004/3944

Streitwert bei einfach gelagerten Wettbewerbsstreitigkeiten

»Für die Minderung des Streitwerts bei einfach gelagerten Sachen i.S.v. § 23a UWG ist im Regelfall eine Herabsetzung von 50 % des Normalstreitwerts geboten.«

Normenkette:

GKG § 12 Abs. 1 ; UWG §§ 1 23 ; ZPO § 3 S. 1 ;

Gründe:

Die zulässige Beschwerde (§ 25 Abs. 3 GKG) des Beklagten führt zum Erfolg.