LAG Berlin - Beschluß vom 01.12.2000
7 Ta 6063/00
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 ; GKG (2004) § 42 Abs. 4 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ;
Fundstellen:
JurBüro 2001, 253

Streitwert bei Antrag auf Verurteilung des beklagten Arbeitgebers zur vorläufigen Weiterbeschäftigung

LAG Berlin, Beschluß vom 01.12.2000 - Aktenzeichen 7 Ta 6063/00

DRsp Nr. 2004/6553

Streitwert bei Antrag auf Verurteilung des beklagten Arbeitgebers zur vorläufigen Weiterbeschäftigung

Wird ein Antrag auf Verurteilung des beklagten Arbeitgebers zur vorläufigen Weiterbeschäftigung des klagenden Arbeitnehmers nur für den Fall angekündigt, dass der Arbeitgeber im Gütetermin nicht zu Protokoll des Gerichts erklärt, er werde den Arbeitnehmer bei Obsiegen mit dem Antrag auf Feststellung der Nichtauflösung des Arbeitsverhältnisses durch die Kündigung weiterbeschäftigen, ist er bei der Streitwertfestsetzung nicht besonders zu berücksichtigen; denn ein solcher Klageantrag, der nur für später angekündigt wird, ist noch nicht Gegenstand des Rechtsstreits und deswegen für die Bestimmung des Streitwert unbeachtlich.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 ; GKG (2004) § 42 Abs. 4 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ;
Fundstellen
JurBüro 2001, 253