I.
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß §
Mit der am 30.12.1998 beim Arbeitsgericht Bremen eingereichten Klage hat der Kläger beantragt:
1. der Beklagte wird verurteilt,
1.1 dem Kläger vier Arbeitstage Zusatzurlaub gemäß §
hilfsweise: an den Kläger 1.204,00 DM brutto nebst 4 % Zinsen auf das Nettogehalt ab Rechtshängigkeit zu zahlen;
1.2 dem Kläger vier Arbeitstage Zusatzurlaub gemäß §
2. festzustellen, dass der Kläger Anspruch auf Zusatzurlaub nach §
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