OLG Celle - Beschluss vom 14.01.2010
4 W 10/10
Normen:
GKG § 49a; GKG § 39;
Fundstellen:
MietRB 2010, 117
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 16.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 9 S 51/09
AG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 484 C 555/09

Streitwert bei Anfechtung eines Negativbeschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft und gleichzeitigem Verpflichtungsbegehren

OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2010 - Aktenzeichen 4 W 10/10

DRsp Nr. 2010/2731

Streitwert bei Anfechtung eines Negativbeschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft und gleichzeitigem Verpflichtungsbegehren

Wird ein Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (sog. Negativbeschluss) angefochten und gleichzeitig die Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Vornahme der abgelehnten Maßnahme verlangt, so handelt es sich um einen einheitlichen Lebenssachverhalt, der eine Zusammenrechnung der Streitwerte für die Anträge nicht rechtfertigt.

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg vom 16. November 2009 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

GKG § 49a; GKG § 39;

Gründe:

I.