I. Die Berufungen der Parteien richtet sich gegen das am 16. April 2002 verkündete Urteil des Landgerichts, auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe Bezug genommen wird.
Der Kläger beantragt,
unter teilweiser Abänderung der angefochtenen Entscheidung die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn weitere 3.386,70 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß §
Die Beklagten beantragen,
1. die Berufung des Klägers zurückzuweisen;
2. unter teilweiser Abänderung der angefochtenen Entscheidung die Klage insgesamt abzuweisen und auf die Widerklage den Kläger zu verurteilen, an die Beklagten als Gesamtgläubiger weitere 693,22 DM nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß §
Der Kläger beantragt,
die Berufung der Beklagten zurückzuweisen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Parteivorbringens in beiden Rechtszügen wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie die Protokolle der mündlichen Verhandlungen verwiesen.
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