BGH - Beschluß vom 04.11.2004
III ZB 71/01
Normen:
ZPO § 3 ;

Streitwert bei Ablehnung von Richtern

BGH, Beschluß vom 04.11.2004 - Aktenzeichen III ZB 71/01

DRsp Nr. 2004/17651

Streitwert bei Ablehnung von Richtern

Im Beschwerdeverfahren betreffend die Ablehnung von Richtern ist der volle Streitwert anzusetzen.

Normenkette:

ZPO § 3 ;

Gründe:

1. Das Ablehnungsgesuch der Beteiligten zu 1 vom 2. August 2004 gegen den Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Dr. Wurm, Streck und Dörr wird als unzulässig verworfen (siehe den Senatsbeschluß vom 4. November 2004 in III ZR 332/03).