Streitwert bei Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit)
OLG Bamberg, Beschluß vom 21.01.2000 - Aktenzeichen 8 W 79/99
DRsp Nr. 2000/5337
Streitwert bei Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit)
»Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens über einen Beschluß betreffend die Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit beläuft sich in der Regel auf ca. 1/3 des Wertes der Hauptsache.«