VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 24.09.2007
11 S 561/07
Normen:
GKG § 52 Abs. 2 ; GKG § 63 Abs. 2 ; AufenthG § 59 Abs. 1 ; AufenthG § 58 ;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2008, 143
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 23.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1322/05

Streitwert; Ausländerrecht: Streitwert; Abschiebungsandrohung; Duldung; Aussetzung der Abschiebung

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.09.2007 - Aktenzeichen 11 S 561/07

DRsp Nr. 2008/8335

Streitwert; Ausländerrecht: Streitwert; Abschiebungsandrohung; Duldung; Aussetzung der Abschiebung

»Bei Anfechtung einer isolierten Abschiebungsandrohung ist in Verfahren der Hauptsache der gesetzliche Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG festzusetzen.«

Normenkette:

GKG § 52 Abs. 2 ; GKG § 63 Abs. 2 ; AufenthG § 59 Abs. 1 ; AufenthG § 58 ;

Gründe:

Der rechtzeitig gestellte und begründete, auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO (ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten) gestützte Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.

I. Aus den von dem Kläger dargelegten Gründen bestehen - auch bei Beachtung verfassungsrechtlicher Anforderungen (BVerfG, Beschlüsse vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - VBlBW 2000, 392 und vom 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99 - DVBl. 2001, 894) - keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils.