ArbG Wuppertal, vom 16.12.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BV 50/92
Streitwert: Anfechtung des Spruchs der Einigungsstelle
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 28.11.1994 - Aktenzeichen 7 Ta 213/94
DRsp Nr. 2002/8694
Streitwert: Anfechtung des Spruchs der Einigungsstelle
1. Das Verfahren über die Anfechtung eines Einigungsstellenspruch über eine anderweitige Verteilung der übertariflich gezahlten Zulagen durch den Arbeitgeber ist nichtvermögensrechtlicher Art.2. Der Gegenstandswert ist somit nach Bedeutung, Umfang und Schwierigkeitsgrad der Sache zu bestimmen (§ 8 Abs. 2BRAGO - hier: 12.000,-- DM).