LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.1990 - Aktenzeichen 7 Ta 355/90
DRsp Nr. 2002/8928
Streitwert: Änderungsschutzklage
Für einen Rechtsstreit, der über die Wirksamkeit einer unter Vorbehalt angenommenen Änderungskündigung geführt wird, beträgt der Streitwert in der Regel zwei Monatseinkommen (Bestätigung der Kammerrechtsprechung LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.1989, 7 Ta 157/89; Ablehnung von BAG EzA § 12ArbGG 1979 Nr. 64 - DRsp-ROM Nr. 1992/6002 -)