In dem diesem Beschwerdeverfahren zugrundeliegenden Rechtsstreit hat der Kläger die Feststellung der Unwirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit den Änderungskündigungen vom 26.01.1996 und 29.02.1996 beantragt. Nach der Rücknahme der Änderungskündigungen ist die Klage mit Schriftsatz vom 13.06.1996 zurückgenommen worden.
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