BFH - Beschluss vom 09.02.2006
VIII E 1/06
Normen:
GKG § 52 § 47 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1303

Streitwert - negativer Feststellungsbescheid

BFH, Beschluss vom 09.02.2006 - Aktenzeichen VIII E 1/06

DRsp Nr. 2006/11196

Streitwert - negativer Feststellungsbescheid

Im Gewinnfeststellungsverfahren ist die Bedeutung der Sache nach den vermutlichen einkommensteuerlichen Auswirkungen der angefochtenen Feststellung zu schätzen. Das gilt nicht nur bei positivem Feststellungsbescheid, sondern auch, wenn geltend gemacht wird, die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für eine gesonderte und einheitliche Feststellung seien nicht erfüllt.

Normenkette:

GKG § 52 § 47 ;

Gründe: