BFH, Beschluss vom 09.02.2006 - Aktenzeichen VIII E 1/06
DRsp Nr. 2006/11196
Streitwert - negativer Feststellungsbescheid
Im Gewinnfeststellungsverfahren ist die Bedeutung der Sache nach den vermutlichen einkommensteuerlichen Auswirkungen der angefochtenen Feststellung zu schätzen. Das gilt nicht nur bei positivem Feststellungsbescheid, sondern auch, wenn geltend gemacht wird, die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für eine gesonderte und einheitliche Feststellung seien nicht erfüllt.