LAG Baden-Württemberg, Beschluß vom 12.03.1990 - Aktenzeichen 8 Ta 36/90
DRsp Nr. 2001/5268
Streitwert - Kündigung - Weiterbeschäftigung
Wenn der gegen die Kündigung gerichtete Feststellungsantrag und der daneben gestellte Weiterbeschäftigungsantrag trotz rechtlicher Selbständigkeit eine wirtschaftliche Einheit bilden, so unterbleibt die Addition der Einzelwerte.
Die nach §§ 9 Abs. 2 Satz 1 BRAGO, 25 Abs. 2 Satz 1 GKG statthafte, innerhalb der Frist des § 25 Abs. 2 Satz 3 1. Halbs., Abs. 1 Satz 4 GKG eingelegte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde des Beteiligten Ziffer 2 ist unbegründet.
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