I. Sachverhalt
Die Klägerin, eine Bauträgergesellschaft, nahm die beklagte Sparkasse aus einer Bürgschaft in Anspruch. Als die Beklagte sich weigerte, diesen Forderungen nachzukommen, erhob die Klägerin am 4.9.1998 beim Landgericht Ansbach Klage auf Zahlung von 282.649.68 DM. Am 13.10.1998 verkündete die Beklagte zwei Personen den Streit gegen die sie für den Fall des Unterliegens Regressansprüche geltend machen wollte. Beide Streitverkündeten traten darauf hin dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten bei und zwar der Streithelfer zu 1) am 18.5.1999. der Streithelfer zu 2) am 12.1.2000 (alle Daten beziehen sich auf den Eingang bei Gericht).
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