Streitgenossenschaft - Mehrwertsteuerschuld obsiegender Streitgenossen gegenüber gemeinsamen Anwalt - Erstattungsfähigkeit
OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.06.2001 - Aktenzeichen 8 W 80/99
DRsp Nr. 2001/13134
Streitgenossenschaft - Mehrwertsteuerschuld obsiegender Streitgenossen gegenüber gemeinsamen Anwalt - Erstattungsfähigkeit
»Die Mehrwertsteuer, die obsiegende Streitgenossen ihrem gemeinsamen Rechtsanwalt schulden, ist in voller Höhe -- und nicht nur anteilig -- erstattungsfähig, wenn der nicht zum Vorsteuerabzug Berechtigte (hier: Pflichthaftpflichtversicherer) kraft gesetzlicher Bestimmung im Innenverhältnis allein zur Kostentragung verpflichtet ist (Teil-Abweichung vom Senatsbeschluss vom 28.7.1995 -- 8 W 148/94 -- Die Justiz 1996, 15 = RPfl 1996, 82).«