I. Gegen den früheren Angeklagten war je gesondert unter dem 4. Dezember 1998 Anklage wegen 271 Fällen des Diebstahls und eines Falles der Sachbeschädigung sowie unter dem 16. August 1999 wegen räuberischer Erpressung zum Jugendschöffengericht Köln erhoben worden. Dieses hat in beiden Verfahren unter getrennten Aktenzeichen Termin zur Hauptverhandlung für den 8. Dezember 1999 auf die selbe Terminsstunde bestimmt. Erst nach Aufruf der beiden Sachen sind die Verfahren zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden worden. In einem weiteren Hauptverhandlungstermin vom 15. Dezember 1999 ist der Angeklagte verurteilt worden.
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