I.
Durch Urteil des Amtsgerichts Gera vom 12.01.2005 (Az.: 260 Js 23835/04-14 Ds) wurde der Angeklagte wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten verwarf das Landgericht Gera durch Urteil vom 23.06.2005 (Az.: 260 Js 23835/04- 3 Ns).
Gegen diese Entscheidung legte der Pflichtverteidiger des Angeklagten - die Beiordnung erfolgte durch Beschluss der Landgerichts vom 20.06.2005- Revision ein.
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