KG - Beschluß vom 08.12.1998
1 AR 1213/98
Normen:
StPO § 311 Abs. 2 ; StrEG § 2 Abs. 2 Nr. 4 § 8 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Berlin - Beschluß vom 14.09.1998 - (522) 65 Js 987/98 KLs (21/98),

Strafprozeßrec hat: Umdeutung eines Entschädigungsantrags in eine sofortige Beschwerde;

KG, Beschluß vom 08.12.1998 - Aktenzeichen 1 AR 1213/98 - Aktenzeichen 5 Ws 645/98

DRsp Nr. 2006/28792

Strafprozeßrec hat: Umdeutung eines Entschädigungsantrags in eine sofortige Beschwerde;

1. Die Umdeutung eines weiteren Entschädigungsantrags in eine sofortige Beschwerde führte wegen deren Rechtzeitigkeit (§ 311 Abs. 2 StPO) und der Identität des Rechtsweges sowohl zur Zuständigkeit des Beschwerdegerichts für die Beschwerdeentscheidung als auch inhaltlich zum selben Ergebnis. 2. wurde ein (weiteres) Anwesen und/oder ein PKW durchsucht, ist der Freigesprochene auch hierfür zu entschädigen.

Normenkette:

StPO § 311 Abs. 2 ; StrEG § 2 Abs. 2 Nr. 4 § 8 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 1 ;

Gründe: