Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Kostenansatzverfahren
BGH, Beschluß vom 01.10.2002 - Aktenzeichen IX ZB 271/02
DRsp Nr. 2002/17284
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Kostenansatzverfahren
»Die Rechtsbeschwerde ist im Kostenansatzverfahren auch dann nicht statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluß zugelassen hat.«