Der Antrag des Beteiligten zu 1 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Senats für Baulandsachen des Oberlandesgerichts München vom 13. Mai 2004 - U 3/02 Bau - wird mangels Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung zurückgewiesen.
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