Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen zurückweisenden Beschluss im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Saarland, vom 29.01.2009 - Aktenzeichen L 1 B 16/08 R
DRsp Nr. 2009/15146
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen zurückweisenden Beschluss im sozialgerichtlichen Verfahren
Eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Sozialgerichts, mit dem eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zurückgewiesen wurde, ist unzulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]