Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. September 2011 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Klägers entschieden worden ist.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 14. Mai 2010 dahingehend abgeändert, dass die Beklagten verurteilt werden, an den Kläger weitere 212,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Mai 2008 zu zahlen.
Die Beklagten tragen die Kosten der Rechtsmittel.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|