AG Wiesloch, vom 17.08.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 74/01
Sofortigkeit eines nachträglichen Anerkenntnisses
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.11.2002 - Aktenzeichen 2 WF 205/01
DRsp Nr. 2003/1083
Sofortigkeit eines nachträglichen Anerkenntnisses
»Jedenfalls dann, wenn der Beklagte innerhalb der Notfrist gem. § 276 Abs. 1ZPO nicht nur seine Verteidigungsabsicht anzeigt, sondern Klagabweisung beantragt, ist ein nachträgliches Anerkenntnis nicht mehr sofortig i.S.v. § 93 ZPO«