KG - Beschluss vom 16.02.2006
20 W 52/05
Normen:
ZPO § 93 ;
Fundstellen:
JurBüro 2006, 327
KGReport 2006, 453
MDR 2006, 1426
NJ 2006, 276
NJW 2006, 3076
NJW-RR 2006, 1078
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 21.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen O 413/05

Sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO nach Abgabe der Verteidigungsanzeige

KG, Beschluss vom 16.02.2006 - Aktenzeichen 20 W 52/05

DRsp Nr. 2006/8276

"Sofortiges" Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO nach Abgabe der Verteidigungsanzeige

»Auch ein nach Anzeige der Verteidigungsabsicht erklärtes Anerkenntnis ist noch als "sofortiges" im Sinne von § 93 ZPO zu werten, wenn die Anerkenntniserklärung innerhalb der Klageerwiderungsfrist erfolgt.«

Normenkette:

ZPO § 93 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin hat die Feststellung begehrt, dass ihr gegen die Beklagte aus einem zwischen ihr und der Beklagten am 10.November 1988 geschlossenen Darlehensvertrag mit einem Nominalbetrag von 2.694.444,00 DM ein darlehensvertraglicher Rückzahlungsanspruch zusteht.