OLG Köln - Beschluß vom 01.08.1994
15 W 49/94
Normen:
ZPO § 91 § 93 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1995, 96

Sofortiges Anerkenntnis eines Unterlassungsanspruchs - Kosten, Anerkenntnis, Unterlassungsanspruch

OLG Köln, Beschluß vom 01.08.1994 - Aktenzeichen 15 W 49/94

DRsp Nr. 1995/4587

Sofortiges Anerkenntnis eines Unterlassungsanspruchs - Kosten, Anerkenntnis, Unterlassungsanspruch

1. In der Regel gilt auch in Äußerungsrechtsstreitigkeiten, daß derjenige, der ohne vorausgehende erfolglose Aufforderung zur Unterlassung sofort den Klageweg beschreitet, das Risiko eingeht, bei sofortigem Anerkenntnis seitens des Gegners die Verfahrenskosten auferlegt zu bekommen, wenn kein sonstiger hinreichender Anlaß zur Klageerhebung erkennbar ist (so der erkennende Senat in AfP 1990, 51 unter Hinweis auf BGH in NJW 1979, 2040, 2041; OLG Düsseldorf in AfP 1982, 44; OLG Köln in AfP 1985, 61, 62).